Beratung zählt zur primären Prävention von Beschwerden und Erkrankungen, fördert einen physiologischen Schwangerschaftsverlauf, trägt zu einer niedrigeren Kaiserschnittrate bei und bereitet auf die werdende Elternschaft vor. Weil diese als so wichtig und wertvoll angesehen wird, ist die Hebammenberatung seit November 2013 eine Kassenleistung im Mutter-Kind-Pass.
Seit 1. Oktober 2026 - mit der Einführung des Eltern-Kind-Passes, stehen zwei Beratungsgespräche auf Krankenkassenbasis zur Verfügung. Der erste Zeitraum erstreckt sich von der 14. bis 20. Schwangerschaftswoche inkl. einem Gesundheitsgespräch. Der zweite Zeitraum von der 24. bis 34. Schwangerschaftswoche.
Häufige Beratungsthemen sind:
Beratung unabhängig von Schwangerschaft und Geburt, zur Förderung der Familien- und Frauengesundheit
Während der Schwangerschaft
Beratung im Wochenbett und während der Stillzeit
Beratung rund ums Baby