Betreuung nach der Geburt als Kassenleistung 

Ich als Kassenhebamme betreue Sie auf Wunsch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. 

Die Betreuung kann als Hausbesuch oder in meiner Ordination erfolgen. 

 

Von der Krankenkasse werden unabhängig vom Entlassungstag Hausbesuche bis zum fünften Tag nach der Geburt sowie sieben weitere Konsultationen bis zur achten Lebenswoche des Kindes übernommen. Dies umfasst die Betreuung von Mutter und Kind, Stillberatung und Stillhilfe, sowie die Betreuung psychischer und körperlicher Umstellungsprozesse und nach einem Kaiserschnitt die Entfernung der Naht. 

 

Mein Leistungsangebot: 

  • Betreuung während der Schwangerschaft in meiner Ordination 
  • Hausbesuche in den ersten fünf Tagen nach der Geburt im Umkreis von 20 km
  • Betreuung in den ersten fünf Tagen nach der Geburt in meiner Ordination, wenn Sie weiter als 20 km entfernt wohnen
  • Betreuung nach dem fünften Lebenstag des Kindes in meiner Ordination 

Alternativemedizinische Tätigkeiten, insbesondere Lasertherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (z.B. Akupunktur, Moxen, ...), Kinesio-Taping, Trageberatung, etc. zählen nicht zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung und werden somit privat verrechnet. Ebenso die Betreuung nach der achten Lebenswoche des Kindes. Mehr dazu finden Sie unter Downloads & Links

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© Iris Burger, BSc MA