Hebammenberatung lt. Mutter-Kind-Pass
Einer unserer ersten Kontakte kann die unverbindliche Hebammenberatung zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche sein .
Wir unterhalten uns über den bisherigen Verlauf, gesunden Lebensstil, körperliche und psychische Veränderungen, über die bevorstehende Geburt und die erste Zeit danach.
Sollten Beschwerden vorhanden sein, werde ich auf diese auch eingehen und Tipps zur körperlichen Unterstützung geben.
Wichtig, falls schon Fragen auftauchen, gleich auf einem Schummelzettel notieren! Manchmal entfallen die Fragen und tauchen erst nach unserem Termin wieder auf.
Ein zweiter Termin steht uns ab der 32. Schwangerschaftswoche zur Verfügung. Hier können noch genauere Fragen bezüglich Geburt geklärt und auf die korrekte Position des Babys geachtet werden.
Außerhalb dieses Zeitraums ist die Hebammenberatung ebenso möglich, jedoch als ausschließliche Privatleistung zu sehen.
Schwangerenbetreuung
Ich als Kassenhebamme betreue Sie auf Wunsch während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Die Betreuung kann als Hausbesuch oder in meiner Ordination erfolgen.
Von der Krankenkasse werden bei geplanter ambulanter Geburt zwei Termine in meiner Ordination übernommen. Dies umfasst die Betreuung aller psychischer und körperlicher Umstellungsprozesse einer Schwangeren, sowie die Bestimmung der Lage und der Herztöne (via Dopton oder CTG) des Kindes. Bei Bedarf und auf Wunsch findet auch eine vaginale Untersuchung statt.
Betreuung nach der Geburt
Von der Krankenkasse werden unabhängig vom Entlassungstag Hausbesuche bis zum fünften Tag nach der Geburt sowie sieben weitere Termine bis zur achten Lebenswoche des Kindes übernommen. Dies umfasst die Betreuung von Mutter und Kind, Stillberatung und Stillhilfe, Überprüfung der Gelbsucht (mittels Hautmessung - Bilicheck), Blutabnahme auf Stoffwechselerkrankungen sowie die Betreuung psychischer und körperlicher Umstellungsprozesse.
Mein Leistungsangebot