Aufgrund hoher Schutzbestimmungen wurde die Betreuung während der Schwangerschaft und im Wochenbett auf die Bestimmungen der Regierung und in Abstimmung der Krankenkassen adaptiert.
Die wichtigste Botschaft: Hebammenbetreuung steht Ihnen weiterhin zur Verfügung!
Unter dem unten angeführten Link steht Ihnen ein Anmeldeformular zur Verfügung, wo Sie die gewünschte Leistung auswählen können.
Vorgaben der Krankenkassen:
Mutter-Kind-Pass Beratungsgespräche zw. 18. und 22. SSW finden persönlich in der Hebammenordination statt. Schwangere Damen bitte ich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Begleitpersonen gilt FFP2-Maskenpflicht.
Betreuung während der Schwangerschaft können zwei Termine im Rahmen einer ambulanten Geburt persönlich vereinbart werden.
Wochenbettbetreuung innerhalb der ersten 8 Wochen:
1. Nachbetreuung nur per Voranmeldung. 2. Ordinationstermine/Hausbesuche finden wie gewohnt statt. Von allen anwesenden Personen über 12 Jahren ist eine FFP2-Maske zu tragen. 3.Allgemeine Fragen können per Telemedizin (FaceTime, What's App Videotelefonie, Skype) beantwortet werden. 4. Falls bei der Entlassung eine zeitnahe Gewichtskontrolle notwendig ist, bitte ich um telefonische Absprache VOR der Entlassung.
Beratung und Betreuung außerhalb den krankenkassenfinanzierten Zeitraums (nach 8 Wochen). Können so wie oben erwähnt ebenfalls persönlich oder telemedizinisch in Anspruch genommen werden und werden privat in Rechnung gestellt. Hier gelten die üblichen Ordinationstarife.
Danke für den gegenseitigen Respekt!